Tausende Unternehmens, Websites und Apps sind Gefahr und könnten abgeschaltet werden!

Neues Gesetz ab Juni 2025

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches strenge Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Internet festlegt.

Diese gesetzlichen Vorschriften basieren auf der EU-Richtlinie 2016/2102 und der BITV 2.0, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen, unabhängig von deren Fähigkeiten oder Einschränkungen, genutzt werden können.

Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, mobile Anwendungen und andere digitale Inhalte so angepasst werden, dass sie für Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich sind.

Dies umfasst zum Beispiel die Bereitstellung von Alternativtexten für Bilder, die Verbesserung der Navigation mittels Tastatur oder Bildschirmlesegeräten und die Verwendung klarer, verständlicher Sprache.

Das BFSG wird insbesondere Betreiber von Online-Shops und Unternehmen, die sich mit ihren Webseiten an Verbraucher richten, in die Pflicht nehmen.

Die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften kann zu hohen Strafen und im schlimmsten Fall sogar zur Abschaltung der Website führen, was erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen sowie deren Nutzer und Kunden haben könnte.

In diesem Artikel stellen wir Ihnen die grundlegenden Aspekte der Barrierefreiheit im Internet vor und geben Ihnen praxisnahe Tipps, wie Sie die Anforderungen des BFSG erfüllen können.

Nur einige Beispiele:

Alle Inhalte müssen Maschinenlesbar sein!

Alle Inhalte auf einer Website müssen maschinenlesbar sein, was bedeutet, dass Informationen so strukturiert und formatiert werden müssen, dass sie von automatisierten Systemen wie Screenreadern und Suchmaschinen problemlos verarbeitet werden können. Dies umfasst die Verwendung semantischer HTML-Elemente, Alternativtexte für Bilder, ARIA-Rollen für dynamische Inhalte und klar strukturierte Formulare, um die Zugänglichkeit und Auffindbarkeit zu verbessern.

Text und Hintergrund muss sich deutlich unterscheiden 

"Text und Hintergrund müssen sich deutlich unterscheiden" bedeutet, dass ein hoher Kontrast zwischen dem Text und dem Hintergrund vorhanden sein muss, um die Lesbarkeit zu gewährleisten. Dies stellt sicher, dass der Text auch für Menschen mit Sehbehinderungen gut lesbar ist, indem beispielsweise schwarzer Text auf weißem Hintergrund oder weißer Text auf schwarzem Hintergrund verwendet wird.

PDF ist nicht Barrierefrei

"PDFs sind nicht barrierefrei" bedeutet, dass sie oft nicht so gestaltet sind, dass sie für alle Benutzer, insbesondere Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Dies kann sich darin äußern, dass Screenreader den Text nicht vorlesen können, fehlende Struktur- und Alternativtexte vorhanden sind, oder komplexe Layouts die Navigation erschweren.

Welche Strafen können folgen?

Mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung:

Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, riskieren erhebliche Strafen, darunter Bußgelder, rechtliche Konsequenzen und sogar Klagen bis hin zur Abschaltung.

Darüber hinaus kann ein Mangel an Barrierefreiheit zu einem erheblichen Reputationsverlust führen, was langfristig negative wirtschaftliche Folgen haben kann.

Es ist entscheidend, rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit zu ergreifen, um nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, sondern auch ein breiteres Publikum zu erreichen und Inklusion zu fördern​.

Quellen: Techbook, Portal Barrierefreiheit,​​ Bundesfachstelle Barrierefreiheit.​​

Welche Unternehmen sind betroffen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, betrifft insbesondere Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen im Internet anbieten. Dies schließt folgende Kategorien von Unternehmen ein:

1. Online-Shops

Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen online verkaufen.

2. Medienunternehmen

Nachrichtenwebsites, Streaming-Dienste und andere digitale Medienanbieter.

3. Banken und Finanzdienstleister

Anbieter von Online-Banking und anderen Finanzdienstleistungen.

4. Öffentliche Stellen und Verwaltungen

Websites und mobile Anwendungen von Behörden und anderen öffentlichen Institutionen.

5. Telekommunikationsunternehmen

Anbieter von Internet- und Telefoniediensten.

6. Bildungsinstitutionen

Universitäten, Schulen und Online-Lernplattformen.

7. Gesundheitsdienstleister

Krankenhäuser, Arztpraxen und Anbieter von Telemedizin.

Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen Inhalte und Dienstleistungen barrierefrei sind, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und hohe Strafen oder sogar die Abschaltung ihrer Websites zu vermeiden.

Wer ist von Barrieren im Internet betroffen?

Viele Menschen erleben Einschränkungen im Alltag, sowohl online als auch offline. Diese Einschränkungen können motorischer, visueller, akustischer oder kognitiver Natur sein und reichen von leicht bis schwer.

Wenn der Zugang zu Informationen oder Dienstleistungen durch solche Einschränkungen erschwert wird, spricht man von einer Behinderung. Tatsächlich haben viele Menschen nur eingeschränkten oder gar keinen Zugang zu Webangeboten, wenn diese nicht barrierefrei gestaltet sind.

Um besser zu verstehen, wer von Barrieren im Internet betroffen ist, hilft es, die unterschiedlichen Arten von Einschränkungen zu betrachten.

Viele dieser Einschränkungen bestehen von Geburt an oder entstehen im Laufe des Lebens und sind dauerhaft.

Menschen mit solchen dauerhaften Einschränkungen sind auf Barrierefreiheit angewiesen, um gleichberechtigt teilhaben zu können.

Betroffen sind jedoch auch Personen mit temporären oder situativen Einschränkungen.

Ein gebrochener Arm kann heilen, aber während der Genesung ist die Bedienung einer Maus schwierig.

Bei starker Sonneneinstrahlung kann es schwierig sein, Inhalte auf einem Bildschirm zu erkennen, auch ohne Sehbeeinträchtigung.

Diese Beispiele zeigen, dass Barrierefreiheit letztlich allen Menschen zugutekommt, da jeder in eine solche Situation geraten kann.

Wie setzt man Barrierefreiheit in Webapplikationen um?

Die Umsetzung von Barrierefreiheit in Webapplikationen ist ein vielschichtiger Prozess, der technische, gestalterische und redaktionelle Aspekte umfasst. Hier sind einige zentrale Maßnahmen:

  1. Verwendung von semantischem HTML

    Nutzen Sie HTML-Elemente korrekt, um die Struktur und Bedeutung der Inhalte zu kennzeichnen. Überschriften (<h1>, <h2>), Absätze (<p>), Listen (<ul>, <ol>) und Formularelemente (<form>, <label>, <input>) sind entscheidend für die Maschinenlesbarkeit und damit die Nutzung durch Screenreader.

  2. Alt-Texte für Bilder

    Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alternativtexte (alt-Attribute) hinzu, damit Screenreader-Nutzer die Inhalte verstehen können.

  3. Kontrastverhältnisse

    Stellen Sie sicher, dass der Kontrast zwischen Text und Hintergrund den WCAG-Richtlinien entspricht. Ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text sollte eingehalten werden.

  4. Tastaturnavigation

    Sorgen Sie dafür, dass alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare) mit der Tastatur bedienbar sind. Nutzen Sie ARIA-Rollen und -Attribute, um die Zugänglichkeit zu verbessern.

  5. Responsive Design

    Verwenden Sie ein responsives Design, das sich an verschiedene Bildschirmgrößen und -orientierungen anpasst. Dies hilft Nutzern mit unterschiedlichen Geräten und unterstützt adaptive Technologien.

  6. Untertitel und Transkripte

    Bieten Sie Untertitel für Videos und Transkripte für Audioinhalte an, damit auch hörgeschädigte Nutzer die Inhalte erfassen können.

  7. Einfache Sprache

    Verfassen Sie Inhalte in klarer und verständlicher Sprache. Vermeiden Sie komplexe Sätze und Fachjargon, um die Verständlichkeit für alle Nutzer zu erhöhen.

  8. Fehlermeldungen und Hilfen

    Stellen Sie klare und verständliche Fehlermeldungen bereit und bieten Sie kontextbezogene Hilfen an, damit Nutzer bei der Nutzung der Applikation unterstützt werden.

  9. Regelmäßige Tests und Reviews

    Führen Sie regelmäßig Barrierefreiheitstests durch, um sicherzustellen, dass die Webapplikation den aktuellen Standards entspricht. Nutzen Sie Tools wie WAVE, axe und Lighthouse, um potenzielle Barrieren zu identifizieren und zu beheben.

  10. Berücksichtigung der WCAG-Richtlinien

    Richten Sie sich nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 oder 2.2. Diese Richtlinien bieten umfassende Anleitungen zur Gestaltung barrierefreier Webinhalte.

Barrierefreiheit: rechtliche Grundlagen

Am 26. Oktober 2016 wurde die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 veröffentlicht, die die Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen europaweit vereinheitlicht.

2018 wurden diese Anforderungen in einer EU-Norm spezifiziert, die auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) basiert, einem internationalen Standard für barrierefreie Webinhalte.

In Deutschland wurde daraufhin das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) angepasst und die entsprechenden Bestimmungen in der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) konkretisiert, die sich ebenfalls an der WCAG 2.1 orientiert.

Nach der Umsetzung der Richtlinien für den öffentlichen Sektor folgten mit der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 im Jahr 2019 auch Regelungen für die Privatwirtschaft.

In Deutschland wurde daraufhin 2021 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verabschiedet, das am 28. Juni 2025 in Kraft treten wird.

Bis zu diesem Zeitpunkt haben Unternehmen Zeit, ihre digitalen Angebote anzupassen, bevor die Anforderungen an die Barrierefreiheit verbindlich werden.

Erfahrung von pointslook bei Barrierefreiheit

 

pointslook verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Umsetzung und Prüfung von Barrierefreiheit im digitalen Raum. Hier sind einige Schwerpunkte ihrer Expertise:

  1. Prüfung nach WCAG-Standards:

    • pointslook führt detaillierte Prüfungen von Websites und Softwareanwendungen nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 AA durch. Diese internationalen Standards sind die Grundlage für barrierefreie Webinhalte und gewährleisten, dass digitale Angebote für alle Nutzer zugänglich sind.
  2. Umfassende Dienstleistungen:

    • pointslook bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an, um die Barrierefreiheit sicherzustellen. Dazu gehören die Überprüfung bestehender Websites, die Erstellung detaillierter Berichte über erforderliche Änderungen und die Behebung identifizierter Fehler.
  3. Neuentwicklung barrierefreier Lösungen:

    • Wenn Anpassungen an bestehenden Systemen nicht möglich oder nicht sinnvoll sind, entwickelt pointslook komplett neue, barrierefreie Lösungen. Dies umfasst die komplette Gestaltung und Implementierung von Websites und Anwendungen, die den höchsten Standards der Barrierefreiheit entsprechen.
  4. Schulungen und Beratung:

    • pointslook bietet auch Schulungen und Beratungen an, um Unternehmen und ihre Mitarbeiter für das Thema Barrierefreiheit zu sensibilisieren und ihnen das nötige Wissen zur Umsetzung barrierefreier Projekte zu vermitteln.
  5. Langjährige Kundenbeziehungen:

    • Über die Jahre hat pointslook zahlreiche Projekte erfolgreich abgeschlossen und langfristige Beziehungen zu ihren Kunden aufgebaut. Diese Erfahrung hat das Unternehmen zu einem vertrauenswürdigen Partner in Sachen Barrierefreiheit gemacht.

Mit ihrer umfassenden Erfahrung und ihrem tiefen Wissen im Bereich der Barrierefreiheit ist pointslook bestens gerüstet, Unternehmen dabei zu unterstützen, den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und ihre digitalen Angebote für alle Nutzer zugänglich zu machen.

Wir beraten Sie gern!

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